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Schadenpositionen 5 Min. Lesezeit

Merkantile Wertminderung: Das vergessene Geld

Ein repariertes Unfallfahrzeug verkauft sich schlechter als ein unfallfreies - selbst wenn technisch alles einwandfrei ist. Diesen Marktnachteil nennt man merkantile Wertminderung. Sie ist eine eigenständige Schadenposition und wird ausgezahlt, ob Sie reparieren lassen oder nicht. Fehlt sie im Gutachten, verschenken Sie oft vierstellige Beträge.

Merkantil oder technisch?

Die technische Wertminderung entsteht, wenn nach der Reparatur ein messbarer Mangel bleibt - etwa eine leichte Farbabweichung oder eine nicht vollständig wiederherstellbare Karosseriesteifigkeit. Sie ist heute selten.

Die merkantile Wertminderung dagegen ist reine Marktpsychologie: Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallhistorie weniger. Genau diese Differenz muss der Schädiger ersetzen.

Wann besteht ein Anspruch?

Maßgeblich sind Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang und Art der beschädigten Bauteile. Faustregeln aus der Praxis:

  • Fahrzeug jünger als etwa fünf Jahre - Anspruch sehr wahrscheinlich
  • Laufleistung unter etwa 100.000 Kilometern
  • Schaden an tragenden Teilen oder Karosseriestruktur
  • Reparaturkosten oberhalb der Bagatellgrenze
  • Bei Premium- und Neufahrzeugen gelten die Grenzen deutlich großzügiger

Wie wir die Höhe ermitteln

In der Praxis kommen anerkannte Berechnungsmodelle zum Einsatz, unter anderem die Methoden nach Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs oder das Marktrelevanz- und Faktorenmodell. Wir wählen das Modell, das dem Fahrzeug und dem Schadenbild gerecht wird, und begründen es im Gutachten nachvollziehbar.

Diese Begründung ist entscheidend: Eine pauschal in den Raum gestellte Zahl wird von Versicherern regelmäßig gekürzt, ein sauber hergeleiteter Wert hält stand.

Auszahlung unabhängig von der Reparatur

Die Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung ausgezahlt, also wenn Sie das Fahrzeug gar nicht oder in Eigenregie reparieren lassen. Sie ist außerdem umsatzsteuerfrei.

Wichtig: Wer den Unfallschaden beim späteren Verkauf verschweigt, riskiert eine Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung. Die Wertminderung ist der finanzielle Ausgleich genau für diese Offenbarungspflicht.

Unsicher, was für Ihren Fall gilt?

Eine kurze Einschätzung am Telefon kostet Sie nichts - und klärt in wenigen Minuten, welche Ansprüche Sie haben.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie hoch ist die Wertminderung typischerweise?

Je nach Fahrzeugwert und Schadenumfang bewegt sie sich meist zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Autos?

Seltener, aber möglich - etwa bei sehr gepflegten Fahrzeugen mit geringer Laufleistung oder bei Liebhaberfahrzeugen. Entscheidend ist der Markt, nicht allein das Baujahr.

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