Ratgeber
Erste Schritte 7 Min. Lesezeit

Was tun nach einem Unfall? Die 10 wichtigsten Schritte

Ein Unfall dauert Sekunden - die Folgen begleiten Sie oft Wochen. Wer direkt an der Unfallstelle die richtigen Dinge tut, sichert sich Beweise, die später bares Geld wert sind. Dieser Ratgeber führt Sie chronologisch durch alle Schritte: von der Absicherung der Unfallstelle über die Beweissicherung bis zur vollständigen Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

1. Unfallstelle absichern und Menschen schützen

Vor allem anderen steht die Sicherheit. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen - innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf der Autobahn 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle. Erst danach kümmern Sie sich um alles Weitere.

Gibt es Verletzte, rufen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

2. Polizei rufen - wann es sich wirklich lohnt

Die Polizei muss nicht bei jedem Blechschaden kommen. Sinnvoll ist der Anruf aber immer dann, wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage unklar ist, der Unfallgegner die Schuld bestreitet, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt ist, ein Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht oder ein Firmen- bzw. Mietwagen betroffen ist.

Das Polizeiprotokoll ist später ein starkes Beweismittel gegenüber der Versicherung. Notieren Sie sich in jedem Fall das Aktenzeichen und die aufnehmende Dienststelle.

3. Beweise sichern - Ihre wichtigste Aufgabe

Was an der Unfallstelle nicht fotografiert wird, lässt sich später kaum rekonstruieren. Machen Sie deutlich mehr Fotos, als Sie für nötig halten - mit dem Smartphone kostet es nichts.

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus mindestens vier Richtungen
  • Endstellung beider Fahrzeuge, bevor etwas bewegt wird
  • Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten auf der Fahrbahn
  • Alle Schäden an beiden Fahrzeugen im Detail und aus der Nähe
  • Kennzeichen, Verkehrszeichen, Ampelschaltung, Straßenverlauf
  • Kontaktdaten von Zeugen inklusive Telefonnummer

4. Daten austauschen - was hineingehört

Notieren Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherung und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners. Fotografieren Sie am besten den Führerschein und die Versichertenkarte ab - Tippfehler in einer handschriftlichen Notiz kosten später Tage.

Kennt der Gegner seine Versicherung nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00. Über das Kennzeichen wird dort der Haftpflichtversicherer ermittelt.

5. Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

An der Unfallstelle steht man unter Adrenalin. Ein spontanes 'Tut mir leid, das war meine Schuld' oder gar eine Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis kann Ihre Ansprüche vollständig zerstören - selbst wenn sich später herausstellt, dass der andere den Unfall verursacht hat.

Sagen Sie sachlich, was passiert ist, und überlassen Sie die rechtliche Bewertung Polizei, Gutachter und Anwalt.

6. Eigenen Gutachter beauftragen - nicht den der Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten vollständig. Trotzdem versuchen viele Versicherer, ihren eigenen Prüfdienst zu schicken - der arbeitet im Interesse des Versicherers, nicht in Ihrem.

Ein unabhängiges Gutachten erfasst Positionen, die in Versicherungsgutachten regelmäßig fehlen: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und eine realistische Reparaturdauer.

7. Fahrzeug nicht vorschnell reparieren lassen

Lassen Sie den Schaden erst begutachten, dann reparieren. Wird vorher repariert, fehlt der Nachweis über Art und Umfang des Schadens - die Versicherung kürzt dann oft pauschal.

Sie sind auch nicht verpflichtet, in eine von der Versicherung vorgeschlagene Partnerwerkstatt zu fahren. Die Werkstattwahl liegt bei Ihnen.

8. Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Für die Zeit der Reparatur steht Ihnen entweder ein Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung in Geld zu. Wer wenig fährt, fährt mit der Entschädigung häufig besser: Je nach Fahrzeugklasse sind das rund 23 bis über 100 Euro pro Tag - steuerfrei und ohne dass Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten müssen.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur für die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer plus Überlegungsfrist.

9. Anwalt einschalten - auch das zahlt die Gegenseite

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum erstattungsfähigen Schaden. Sie zahlen also nichts, gewinnen aber einen Profi, der Kürzungen der Versicherung nicht durchgehen lässt.

Gerade bei Streit über Wertminderung, Restwertbörsen oder Stundenverrechnungssätze holt ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt oft ein Vielfaches seiner Kosten heraus.

10. Regulierung prüfen - nicht blind akzeptieren

Wenn die Abrechnung der Versicherung kommt, vergleichen Sie Position für Position mit dem Gutachten. Häufig gekürzt werden Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Stundenverrechnungssätze und die Wertminderung.

Jede Kürzung muss die Versicherung begründen. Lassen Sie die Abrechnung im Zweifel von Ihrem Gutachter oder Anwalt gegenprüfen - eine Rückfrage kostet nichts, eine akzeptierte Kürzung dagegen schnell vierstellige Beträge.

Unsicher, was für Ihren Fall gilt?

Eine kurze Einschätzung am Telefon kostet Sie nichts - und klärt in wenigen Minuten, welche Ansprüche Sie haben.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Melden Sie den Unfall der eigenen Versicherung innerhalb einer Woche. Die Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflicht verjähren grundsätzlich erst nach drei Jahren zum Jahresende - warten sollten Sie trotzdem nicht, weil Beweise verblassen.

Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden, wenn ich unschuldig bin?

Ja, eine Anzeigepflicht besteht. Reguliert wird der Schaden aber über die gegnerische Haftpflicht, Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ab etwa 750 Euro Schaden spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden - dann ist ein vollständiges Gutachten üblich und wird von der Gegenseite bezahlt. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.

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