Ratgeber
Recht 6 Min. Lesezeit

Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft innerhalb weniger Stunden die gegnerische Versicherung - freundlich, hilfsbereit und mit konkreten Vorschlägen. Diese Vorschläge dienen jedoch in erster Linie der Schadensminimierung des Versicherers. Kennen Sie Ihre Rechte, verhandeln Sie auf Augenhöhe.

Freie Wahl des Sachverständigen

Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Ein vom Versicherer geschickter Prüfdienst ist kein neutraler Sachverständiger, sondern arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Sie sind nicht verpflichtet, ihn ans Fahrzeug zu lassen, wenn Sie bereits einen eigenen Gutachter beauftragt haben.

Freie Werkstattwahl

Der Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt ist bei aktuellen, scheckheftgepflegten Fahrzeugen in der Regel unzulässig. Sie dürfen in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen, und die dortigen Stundenverrechnungssätze sind maßgeblich.

Bei älteren Fahrzeugen kann ein Verweis zulässig sein - er setzt aber voraus, dass die Alternativwerkstatt gleichwertig und für Sie ohne Weiteres erreichbar ist.

Anwalt auf Kosten der Gegenseite

Die Kosten eines Rechtsanwalts gehören bei klarer Haftung zum ersatzfähigen Schaden. Es gibt daher keinen wirtschaftlichen Grund, auf anwaltliche Vertretung zu verzichten.

Diese Positionen stehen Ihnen zu

Ein vollständiger Haftpflichtschaden besteht aus deutlich mehr als den reinen Reparaturkosten:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
  • merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Sachverständigenhonorar
  • Anwaltskosten
  • Abschlepp-, Standgeld- und Verbringungskosten
  • Auslagenpauschale (meist 25 bis 30 Euro)
  • Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden
  • Ummelde- und Zulassungskosten bei Totalschaden

Was Sie nicht müssen

Sie müssen keine Reparaturrechnung vorlegen, wenn Sie fiktiv abrechnen. Sie müssen keinem Restwertangebot des Versicherers folgen. Sie müssen keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange nicht alle Positionen geklärt sind - und Sie müssen keine Fristen akzeptieren, die Ihnen der Versicherer setzt.

Umgekehrt gilt eine Schadenminderungspflicht: Sie dürfen den Schaden nicht unnötig vergrößern, etwa durch monatelanges Zuwarten oder einen überteuerten Mietwagen.

Unsicher, was für Ihren Fall gilt?

Eine kurze Einschätzung am Telefon kostet Sie nichts - und klärt in wenigen Minuten, welche Ansprüche Sie haben.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie lange darf die Versicherung für die Regulierung brauchen?

Üblich sind vier bis sechs Wochen Prüfungsfrist ab vollständiger Unterlagenvorlage. Danach kann anwaltlich Verzug gesetzt werden.

Was ist eine Abfindungserklärung?

Damit erklären Sie den Schaden für endgültig erledigt. Spätere Ansprüche - etwa aus verdeckten Schäden - sind dann ausgeschlossen. Unterschreiben Sie nur nach Prüfung.

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