Ratgeber
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Ablauf einer Begutachtung: Von der Meldung bis zum Gutachten

Viele Geschädigte zögern, einen Sachverständigen zu rufen, weil sie einen aufwendigen Prozess erwarten. Tatsächlich dauert der Termin am Fahrzeug meist unter einer Stunde - und den Rest übernehmen wir. Hier lesen Sie Schritt für Schritt, was passiert.

Schritt 1: Kontakt und Terminvereinbarung

Ein Anruf oder eine WhatsApp genügt. Wir klären in wenigen Minuten die Eckdaten: Was ist passiert, wo steht das Fahrzeug, ist es fahrbereit und ist die Haftung klar. Anschließend vereinbaren wir einen Termin - in dringenden Fällen noch am selben Tag.

Schritt 2: Diese Unterlagen bereithalten

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und belastbarer das Gutachten.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Führerschein des Fahrers
  • Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung
  • Polizeiliches Aktenzeichen, falls vorhanden
  • Serviceheft und Nachweise über Vorschäden oder Sonderausstattung
  • eigene Fotos von der Unfallstelle

Schritt 3: Die Begutachtung am Fahrzeug

Wir kommen zu Ihnen - nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder an den Standort des Fahrzeugs. Vor Ort dokumentieren wir den Schaden mit hochauflösenden Fotos, prüfen die Karosseriegeometrie, messen bei Bedarf Lackschichtdicken zur Erkennung von Vorschäden und lesen Fahrzeugdaten aus.

Sonderausstattung, Zustand und Laufleistung werden erfasst, weil sie den Wiederbeschaffungswert unmittelbar beeinflussen.

Schritt 4: Kalkulation und Ausarbeitung

Die Kalkulation erfolgt mit anerkannten Systemen auf Basis herstellerspezifischer Arbeitswerte und aktueller Teilepreise. Wiederbeschaffungs- und Restwert ermitteln wir marktgerecht für die Region Mittelhessen.

In der Regel liegt das fertige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Termin vor - digital als PDF und auf Wunsch zusätzlich in Papierform.

Schritt 5: Weiterleitung und Begleitung

Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Ihren Anwalt, Ihre Werkstatt und die gegnerische Versicherung. Kommt es zu Rückfragen oder Kürzungen, nehmen wir fachlich Stellung.

Damit bleibt für Sie genau ein Aufwand übrig: der Termin am Fahrzeug.

Unsicher, was für Ihren Fall gilt?

Eine kurze Einschätzung am Telefon kostet Sie nichts - und klärt in wenigen Minuten, welche Ansprüche Sie haben.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss das Fahrzeug gewaschen sein?

Ein sauberes Fahrzeug hilft bei der Fotodokumentation und der Abgrenzung von Alt- und Neuschäden. Pflicht ist es nicht.

Kann ich beim Termin dabei sein?

Gern. Wir erklären Ihnen direkt am Fahrzeug, welche Positionen ins Gutachten wandern und was das für die Regulierung bedeutet.

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